Wissenswertes im Spannungsgebiet Unfallregulierung - Haftpflichtschaden vs. Kaskoschaden
Im Falle eines Haftpflichtschadens, d.h. Sie haben den Unfall nicht verschuldet:
In der Zeit nach einem Unfall werden Sie schnell viele Informationen und Ratschläge von verschiedensten Seiten erhalten. Um in der Flut dieser Informationen nicht den Überblick zu verlieren, stellen wir nachfolgend ein paar der wichtigsten Tatsachen dar, um Ihnen eine möglichst konflikt- und verlustfreie Abwicklung des Unfallgeschehens zu erleichtern.
Vorsicht bei Empfehlungen
Lassen Sie sich nicht vorschnell aufgrund unfundierter Empfehlungen auf eine Schadensregulierung ein, die sich im Nachhinein als nachteilig für Sie herausstellen könnte.
Problembereich Kostenvoranschläge
Problematisch daran zum einen, dass diese Kostenvoranschläge oft nicht von den Versicherungen bezahlt werden und die Werkstatt Sie zur Kasse bittet. Zum anderen sind diese Kostenvoranschläge keine belastbaren Feststellungen zur Schadenshöhe, keine Werkstatt wird dafür Haftung übernehmen.
Im Übrigen: Oftmals auftretende, teils massive Wertminderungen an Fahrzeugen können in Kostenvoranschlägen nicht bestimmt werden.
Im Falle eines Kaskoschadens, d.h. Sie haben den Unfall selbst verschuldet:
Bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden wird Ihr Schaden von Ihrer eigenen Versicherung reguliert. Bei einem Vollkasko und Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug durch beispielsweise:
- einen selbstverschuldeten Unfall
- Fahrerflucht
- Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
- Glasbruchschäden
- Diebstahlschäden
- Elementarschäden - Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
- Einbruch
Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz- Gutachten ist im Kaskoschadenfall mit der Versicherung abzustimmen.
Wichtig: Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz- Sachverständigen / Kfz- Gutachter.
Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung etc., sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.
Sollten die Kosten für den freien Gutachter / Sachverständigen Ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt Ihnen Ihre Versicherung einen eigenen Gutachter / Sachverständigen.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu all Ihren Möglichkeiten.